LAWINFO

Entlassung / Kündigung

QR Code

Formelle Abläufe und materielle Folgen

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Technisch wickelt sich dies wie folgt ab:

Stellenwechsel

  • Beim alten Arbeitgeber fehlt der Mitarbeiter ab Austrittszeitpunkt auf der Lohnbescheinigung zuhanden der AHV-Ausgleichskasse
  • Der neue Arbeitgeber meldet den Mitarbeiter unter Einreichung seines AHV-Ausweises bei der AHV-Ausgleichskasse, der er angeschlossen ist, an. Sofern der Mitarbeiter nicht zuvor bereits bei dieser Kasse versichert war, eröffnet sie für ihn ein individuelles Konto.

Wegzug

Zieht der austretende Arbeitnehmer (Schweizerbürger) aus der Schweiz weg, kann er den Versicherungsschutz integral beibehalten. Die Schweiz verlassende ausländische Arbeitnehmer, mit deren Heimatstaat kein Sozialversicherungsabkommen besteht, haben keine Anwartschaft auf die AHV-Rente und können die dafür geleisteten Beiträge zurückfordern (AHVG 18 Abs. 2 und 3). Wegziehenden Arbeitnehmern aus Vertragsstaaten bleibt der AHV-Versicherungsschutz gewahrt, allenfalls aber wegen Beitragslücken gekürzt; abgesehen von Ausnahmen erbringt die IV nur Leistungen an Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz (vgl. IVG 6 Abs. 2).

Arbeitslosigkeit

Der Verlust der Arbeitsstelle kann zu Beitragslücken führen. Will der Versicherte eine vollständige Beitragskarriere, so muss er die fehlenden Beiträge binnen 5 Jahren nachzahlen (vgl. AHVG 16).

Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Der Arbeitnehmer und nunmehrige Selbständigerwerbende hat inskünftig direkt mit der zuständigen Ausgleichskasse abzurechnen (vgl. AHVG 64 Abs. 5).

Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Arbeitnehmer, die weder eine neue Stelle antreten, noch eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und auch kein beitragspflichtiges Ersatzeinkommen erzielen, gelten als „Nichterwerbstätige“; ihr Renteneinkommen wird mit dem Faktor 20 kapitalisiert und zum Vermögen aufgerechnet (vgl. AHVG 10 und AHVV 28 ff.).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.