LAWINFO

Entlassung / Kündigung

QR Code

Grundsätzliches

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Arbeitslosenversicherung (kurz AlV) soll den versicherten Arbeitnehmern im Erwerbsausfall einen angemessenen Einkommensersatz bieten.

Achtung:

Bereit vor Kündigung stellen sich einige Fragen mit AlV-Bezug:

  • Wer soll kündigen?
  • Alternativen zum Verlust von Arbeitsplätzen
    • Vorzeitige Pensionierung?
    • Kurzarbeit?
  • Verhalten, wenn der Arbeitgeber vor einem Konkurs steht?
    • Lohnausstände?
    • Dauer der Insolvenzentschädigung (kurz IE)?
    • Herbeiführung des Konkurses ohne vorgängige Betreibung infolge Zahlungseinstellung des Arbeitgebers wegen der Privilegiendauer gemäss SchKG 219
  • AlV-Deckung?
    • Dauer des Taggeldanspruches?
    • Höhe des Taggeldanspruches?
  • Annahme der Bedingungen einer Aenderungskündigung?
  • Stellensuche
    • Ab wann?
    • Annahme einer schlechter bezahlten Stelle?
    • Vor- und Nachteile der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit?
  • Massnahmen, um rechtzeitig in den Genuss von Taggeldern zu gelangen?
    • IE (auf offene Löhne vor Konkurseröffnung)?
    • AlE (auf „Kündigunglohn“ nach Konkurseröffnung?
  • Wie bin ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses versichert?

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.