Endet das Arbeitsverhältnis infolge Entlassung oder Stellenwechsels, tritt der Arbeitnehmer aus der Vorsorgeinrichtung aus:
- Ende des Vorsorgeschutzes
- Anspruch auf Freizügigkeitsleistung.
Achtung:
Der Vorsorgeschutz endet unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auflöst.
Beim Austreten aus der Vorsorgeeinrichtung sind folgende Aspekte zu beachten:
- Freizügigkeitsleistung
- Höhe
- Fälligkeit
- Verwendung
- Informationspflichten
- Auskunftspflichtige Personen
- Austritt aus der bisherigen Vorsorgeeinrichtung
- Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung
- Erhaltung des Vorsorgeschutzes
- Durch die bisherige Vorsorgeinrichtung
- Durch die neue Vorsorgeeinrichtung
- Durch die Auffangeinrichtung
- Durch eine Freizügigkeitseinrichtung
- Freizügigkeitspolice
- Freizügigkeitskonto
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