Endet das Arbeitsverhältnis infolge Entlassung oder Stellenwechsels, tritt der Arbeitnehmer aus der Vorsorgeinrichtung aus:
- Ende des Vorsorgeschutzes
- Anspruch auf Freizügigkeitsleistung.
Achtung:
Der Vorsorgeschutz endet unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auflöst.
Beim Austreten aus der Vorsorgeeinrichtung sind folgende Aspekte zu beachten:
- Freizügigkeitsleistung
- Höhe
- Fälligkeit
- Verwendung
- Informationspflichten
- Auskunftspflichtige Personen
- Austritt aus der bisherigen Vorsorgeeinrichtung
- Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung
- Erhaltung des Vorsorgeschutzes
- Durch die bisherige Vorsorgeinrichtung
- Durch die neue Vorsorgeeinrichtung
- Durch die Auffangeinrichtung
- Durch eine Freizügigkeitseinrichtung
- Freizügigkeitspolice
- Freizügigkeitskonto
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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