Krankenpflegeversicherung
- Leistungsanspruch und Versicherungsdeckung bestehen fort.
- Leistungsanspruch auch nach Beendigung der Versicherungsdeckung.
Taggeldversicherung gemäss KVG 67 ff.
- Anspruch auf Krankentaggeld: setzt Arbeitsunfähigkeit voraus.
- Quantitativ: Lohn, den die versicherte Person ohne Krankheit erhalten würde.
- Überversicherung: Gemäss KVG 78 Abs. 2 besteht ein Überentschädigungsverbot (Schadensminderung/eingesparte Auslagen etc.)
- Erhöhung der Arbeitsfähigkeit durch Berufswechsel
- Ausscheiden aus Versicherung und Wohnsitzverlegung ins Ausland: Anspruch auf weitere Leistungen entfällt.
Taggeldversicherung nach VVG
- Summen- oder Schadenversicherung?
- Summenversicherung = Versicherungsleistung ist unabhängig davon geschuldet, ob ein Vermögensschaden eingetreten ist oder nicht.
- Schadenversicherung = Versicherungsleistung setzt Schaden voraus.
- ev. bei Austritt nur zeitlich beschränkte Leistungspflicht.
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