- Vorfragen
- Besteht eine
- obligatorische Unfallversicherung (UVG 1 ff.)?
- freiwillige Unfallversicherung (UVG 4 f.)?
- Ist Versicherungsdeckung vorhanden?
- Besteht eine
- Ende der Versicherungsdeckung
- Grundsatz: 30 Tage Ende der Leistungspflicht
- für mindestens den halben Lohn/Ersatzeinkünfte (UVG 3 Abs. 2)
- Ausnahme: Versicherung erstreckt sich nicht auf Nichtberufsunfälle (UVG 8 Abs. 2)
- Abklärung: Wie lange dauert der Anspruch auf mindestens den halben Lohn/Ersatzeinkünfte
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit: Prüfung des Abschlusses einer freiwilligen Versicherung (UVG 4 f.).
- Handlungsbedarf
- Entlassung / Stellenwechsel
- Abredeversicherung
- Prüfung der Möglichkeit des Abschlusses einer Abredeversicherung für eine beschränkte Zeit
- Abschluss Abredeversicherung?
- Private Krankenversicherung bestehend
- Einschluss der Unfalldeckung beantragen?
- Hat der neue Arbeitgeber keine Kollektivkrankenversicherung oder steht ein Erwerbsunterbruch bevor: Einschluss der Unfalldeckung beim privaten Krankenversicherer beantragen.
- Abredeversicherung
- Eingetretener Versicherungsfall
- Grundsatz: Entlassung oder Stellenwechsel haben keinen Einfluss auf die Dauer der Versicherungsleistungen
- Beachtung der Besonderheiten bei den Taggeldern in Bezug auf
- Festlegung
- Anpassung.
- Ganz besonderer Beachtung bedürfen
- Spätfolgen
- Rückfälle
- erneuter Unfall
- die daraus resultierenden Revisionsfälle.
- Zusatzversicherungen
- Prüfung der Weiterführungsmöglichkeit
- Prüfung der zeitlichen Beschränkung Leistungspflicht bei eingetretenem Schadenfall
- Arbeitgeber
- Wahrnehmung Informationspflichten
- nach UVG
- nach VVG
- Pflichten aus einem GAV.
- Wahrnehmung Informationspflichten
- Entlassung / Stellenwechsel
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.