Sie befinden sich: Home » Rechtsgebiete » Einleitung zur Entlassung / Kündigung » Entlassung und Vorsorge » Entlassung und Unfallversicherung » Eintritt eines versicherten Ereignisses vor Entlassung
Art und Umfang der Leistungen
- Neben Pflegeleistungen und Kostenvergütungen Geldleistungen
- Versicherter Verdienst = letztbezogener Lohn.
Ende der Leistungspflicht
- Gewährung der Heilbehandlung solange noch eine namhafte Besserung des Gesundheitszustandes erwartet wird
- Ausrichtung der Taggelder bis
- zur Erlangung der vollen Arbeitsfähigkeit
- zum Rentenbeginn
- zum Tod des versicherten Mitarbeiters.
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