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Entlassung / Kündigung

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Ansprüche aus Kündigungsschutz

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

siehe die dortigen Ausführungen, insbesondere bezüglich Rechtsverletzungsbussen, Schadenersatz und Genugtuung.

Tipp:

Statt ein Abfindungsangebot voreilig anzunehmen, sollten Arbeitnehmer zunächst professionellen Rat einholen.

Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers (Verrechnung?)

Hat der Arbeitgeber Schadenersatzforderungen wegen Sorgfalts- oder Treuepflichtverletzungen des Arbeitnehmers zu stellen, so kann er grundsätzlich mit den Forderungen des Arbeitnehmers verrechnen (OR 120 ff.), und zwar:

  • mit dem Lohn nur insoweit als dieser pfändbar ist (OR 125 Ziff. 2 und 323b Abs. 2; SchKG 93
  • aus absichtlicher Schädigung unbeschränkt (OR 323b Abs. 2).

Tipps an den Arbeitgeber:

  1. Möglichst hohen Betrag verrechnen. Eine Nachzahlung bleibt immer möglich; vielleicht verlangt der Arbeitnehmer sogar weniger, als man selber gemutmasst hat.
  2. Fakten und Beweismittel für den Nachweis einer absichtlichen Schädigung zusammentragen.

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