Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt hat, ist dem Arbeitnehmer Zeit für die Suche einer neuen Stelle zu geben.
Ausmass
Der Umfang der zu gewährenden Freizeit hängt von den konkreten Verhältnissen ab (Entlassungsvorankündigung, Kündigungsfrist, Arbeitsmarktsituation etc.).
Als üblich gelten 1/2 Tag pro Woche oder 2 x 2 Stunden aufgeteilt auf 2 Werktage oder 1 Tag pro 2 Wochen.
Rücksichtnahme auf den Arbeitgeber
Bei der Freizeitnahme sind auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen. Der Zeitpunkt der Absenz ist mit dem Arbeitgeber vorgängig abzusprechen (keine eigenmächtige Freizeitnahme; Fernbleiben von der Arbeit trotz Weigerung des Arbeitgebers kann Grund zur fristlosen Entlassung erfüllen).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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