Der Erblasser kann auch das Gemeinwesen (z.B. politische Gemeinde, Kirchgemeinde, Kanton) als Erbe einsetzen.
Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag
Gemeinwesen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Erbrechtliche Herabsetzung / Her...Einleitung zur erbrechtlichen Herabsetzung...
-
Autoren:Schenkungen / SpendenEinleitung: Schenkungen in der Schweiz
-
Autoren:Erben und VererbenEinleitung zu Erben und Vererben
-
Autoren:Erbschaftssteuer / SchenkungssteuerEinleitung zur Erbschaftssteuer Schweiz
-
Autoren:ErbschaftsklageEinleitung zur Erbschaftsklage in der Schweiz
-
Autoren:Öffentliches InventarEinleitung zum öffentlichen Inventar im Er...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.