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Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag

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Personenmehrheit ohne Rechtspersönlichkeit

Erstellungsdatum:
12.07.2012
Aktualisiert:
03.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Personenmehrheit ohne Rechtspersönlichkeit ist ein Personenzusammenschluss, welcher keine juristische Person darstellt. Darunter fallen insbesondere:

  • Einfache Gesellschaft (OR 530 ff.)
  • Kollektivgesellschaft (OR 522 ff.)
  • Personen mit schuldvertraglichen Beziehungen
  • Personengruppen ohne vertraglichen Beziehungen

Der Personenkreis muss genügend bestimmt bzw. bestimmbar sein.

Rechtsfolge ist eine anteilmässige Zuteilung, sofern der Begünstigten-Kreis individuell feststellbar ist und der Zweck mit Vollzug der Zuwendung erfüllt wird, ansonsten wird eine Stiftungserrichtung angenommen, wobei die Stiftungsorganisation Sache der zuständige Behörde ist.

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