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Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag

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Auflösend bedingter Eigentumserwerb des Vorerben

Datum:
12.07.2012
Update:
03.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Eigentumserwerb des Vorerben an den Erbschaftsgegenständen ist auflösend bedingt.

In Kraft getreten
1. Januar 2023

Erbrechtsrevision

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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte +41 44 / 268 40 00 Kontakt   |   Website

Dies bedeutet, dass dem Vorerben grundsätzlich Verfügungsfreiheit zukommt, welche jedoch beschränkt ist durch die Anwartschaft des Nacherben. D.h. der Nacherbe kann einen Vermögenswert, welcher zur Vor- und Nacherbschaft gehört, und welcher der Vorerbe einer Drittperson weitergegeben (verkauft, verschenkt, etc.) hat, von dieser Drittperson zurückverlangen (vorbehalten ist der Gutglaubensschutz des Dritten).

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