Die GmbH hat in ihren Statuten zu bestimmen in welcher Form ihre Bekanntmachungen zu erfolgen hat (OR 776 Ziffer 4):
Adressaten:
- Gesellschafter
- Gläubiger
Inhalt:
- Gesellschafts-interne Bekanntmachungen
- zB Einladung zur Gesellschafterversammlung
- Gesellschafts-externe Bekanntmachungen
- vor allem Tatsachen, deren Eintragung im Handelsregister obligatorisch sind
- zB Kapitalherabsetzung
- zB Schuldenruf für GmbH-Liquidation
Form:
- Statuten haben darüber Auskunft zu geben, in welcher Form die Mitteilungen (Inhalt) abzusetzen ist:
- Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
- zwingende (vgl. OR 931 Abs. 2)
- fakultative
- Eingeschriebener Brief
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