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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Aufgaben

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kompetenzvermutung

  • Allgemein
    • Für alle Angelegenheiten, die nach Gesetz oder Statuten nicht der Gesellschafterversammlung zugewiesen sind (vgl. OR 810 Abs. 1)
  • Abgrenzung zur Gesellschafterversammlung
    • Geschäftsführungskompetenzen = alle nicht nach Gesetz oder Statuen der Gesellschafterversammlung zugewiesenen Handlungen und Themen (vgl. 810 Abs. 1)
  • Abgrenzung zu untergeordneten Entscheiden
    • Für unterhalb der Geschäftsführungsebene liegenden Entscheide
      • Voraussetzungen
        • keine Entscheide von übergeordneter Wichtigkeit
        • nur einfaches bzw. übliches Tagesgeschäft)
      • Personen der unteren Entscheidungsebene
        • einzelne Geschäftsführer
        • Direktoren, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte

Inhalt

  • Unübertragbare bzw. unentziehbare Funktionen (vgl. OR 810 Abs. 2 Ziffern 1 – 7)
    • Oberleitung der GmbH
    • Weisungsrecht
    • Recht zur Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung
    • Aufsicht über Geschäftsführungsdelegierte
    • Erstellung Geschäftsbericht (Jahresrechnung, Jahresbericht und ev. Konzernrechnung)
    • Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
    • Vollzug der Gesellschafterversammlungsbeschlüsse
    • Benachrichtigung des Richters bei Überschuldung der GmbH
  • Fakultative Funktionen
    • Nach Gesetz oder Statuten zugewiesene, nicht unübertragbare oder unentziehbare Funktionen
  • Dringende Entscheide
    • Jeder Geschäftsführer kann alleine in dringlichen Fällen entscheiden
      • Voraussetzungen
      • Nachholung des Beschlusses der Geschäftsführung (= nachträgliche Genehmigung)
        • Faktische, aber nicht rechtliche Bindung der GF-Kollegen des in Eile Handelnden
        • Zulässigkeit einer gegenteiligen Entscheidung
  • Besondere Situationen
    • Konzern-Untergesellschaft
      • Aufgabe der Selbstverwaltung
      • Achtung: Haftung der Geschäftsführer gegenüber Dritten wegen Pflichtverletzung trotz Genehmigung durch Gesellschafterversammlungsbeschluss
        • extern
          • weiterhin möglich
        • intern
          • wie eine Entlastung
    • Joint-Ventures-GmbH
      • Geschäftsführung entsprechend Vorgaben der Joint-Ventures-Partner
      • Erfordernis der Modifikation der Aufgaben (vgl. OR 810) im Sinne von OR 811 (Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung)
    • Unternehmenskrise
      • Funktionenveränderung der Geschäftsführung
      • Nebst des Tagesgeschäfts sind Sondermassnahmen zu treffen
        • Geschäftsführer muss folgende Interessen abwägen
          • des Unternehmens (GmbH)
          • der Gesellschafter
          • der Geschäftsführung
      • Der Geschäftsführer muss die Handlungsalternativen prüfen, zielführend entscheiden und den Entscheid konsequent umsetzen.

Weiterführende Informationen

Unübertragbare Geschäftsführungs-Funktionen:

  • Unzulässigkeit der Unterstellung unter einen Genehmigungsvorbehalt
  • Widersprechende Statutenbestimmungen stellen eine Einmischung in die Geschäftsführung dar;
  • Ignorierung, gerichtliche Anfechtung oder Nichtigerklärung exklusiver Geschäftsführungszuständigkeiten

» Joint Ventures

» Unternehmenskrise

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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