Bezüglich der GmbH-Gründer ist folgendes zu beachten:
- Zahl der Gründungsmitglieder:
- Eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen
- Mindestzahl: 1
- Persönliche Gründer-Voraussetzungen:
- Gründer = Personen, die die Gründungs-Erklärung abgeben
- Als Gründer kommen in Betracht
- Natürliche Personen
- Personengemeinschaften
- Erbengemeinschaften
- Kollektivgesellschaft (KLG)
- Kommanditgesellschaft (KMG)
- juristische Personen
- bei einfachen Gesellschaften können nur deren Einzelpersonen als GmbH-Gründer auftreten
- fiduziarische Gründer.
Gesetzliche Grundlage
Art. 775 OR
E. Gesellschafter
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder andere Handelsgesellschaften gegründet werden.
Nationalitäts- und Wohnsitzvorschriften
Vorschriften bezüglich Nationalität und Wohnsitz der GmbH-Gründer wurden aufgehoben.
Immerhin muss aber eine vertretungsberechtigte Person in der Schweiz wohnhaft sein (OR 814 Abs. 3).
Organisationsmängel der GmbH
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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