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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Ausschliessungsklage

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hat ein GmbH-Gesellschafter einen wichtigen Grund gesetzt, kann die GmbH auf Ausschluss dieses Gesellschafters klagen (vgl. OR 823 Abs. 1):

  • Voraussetzungen
    • siehe Gesellschafter-Ausschluss
    • Betroffenheit
    • unter Ausschluss der Regeln über den Anschlussaustritt (vgl. OR 823 Abs. 3)
  • Legitimation
    • Aktivlegitimation
      • GmbH (exklusiv) (vgl. OR 823 Abs. 1)
    • Passivlegitimation
      • Auszuschliessender Gesellschafter
  • Örtliche Zuständigkeit
    • Wohnsitz des Beklagten
  • Vorsorgliche Massnahmen (vgl. OR 824) (zum Schutz der GmbH bzw. zum Schutz des ausscheidenden Gesellschafters)
    • auf Antrag einer Partei
    • Voraussetzungen
      • Glaubhaftmachung
        • vorläufig zu schützende Rechte
        • intakte Erfolgschancen im Hauptprozess
      • besondere Dringlichkeit
      • nicht leicht wieder gut zu machender Nachteil
    • Folge
      • Ruhen einzelner mitgliedschaftlicher Rechte und Pflichten des ausscheidenden Gesellschafters
      • Ruhen aller mitgliedschaftlicher Rechte und Pflichten des ausscheidenden Gesellschafters
  • Wirkung

Weiterführende Informationen

» Gesellschafter-Ausschluss

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