Gesetzliche Grundlage
Hat ein GmbH-Gesellschafter einen wichtigen Grund gesetzt, kann die GmbH auf Ausschluss dieses Gesellschafters klagen (vgl. OR 823 Abs. 1):
- Voraussetzungen
- siehe Gesellschafter-Ausschluss
- Betroffenheit
- unter Ausschluss der Regeln über den Anschlussaustritt (vgl. OR 823 Abs. 3)
- Legitimation
- Aktivlegitimation
- GmbH (exklusiv) (vgl. OR 823 Abs. 1)
- Passivlegitimation
- Auszuschliessender Gesellschafter
- Aktivlegitimation
- Örtliche Zuständigkeit
- Wohnsitz des Beklagten
- Vorsorgliche Massnahmen (vgl. OR 824) (zum Schutz der GmbH bzw. zum Schutz des ausscheidenden Gesellschafters)
- auf Antrag einer Partei
- Voraussetzungen
- Glaubhaftmachung
- vorläufig zu schützende Rechte
- intakte Erfolgschancen im Hauptprozess
- besondere Dringlichkeit
- nicht leicht wieder gut zu machender Nachteil
- Glaubhaftmachung
- Folge
- Ruhen einzelner mitgliedschaftlicher Rechte und Pflichten des ausscheidenden Gesellschafters
- Ruhen aller mitgliedschaftlicher Rechte und Pflichten des ausscheidenden Gesellschafters
- Wirkung
- Ausscheiden, verwendbares Eigenkapital vorausgesetzt (vgl. OR 825a Abs. 1 Ziffer 1), via
- Stammanteilabtretung an einen anderen Gesellschafter (vgl. OR 825a Abs. 1 Ziffer 2)
- Kapitalherabsetzung (vgl. OR 825a Abs. 1 Ziffer 3)
- Es ist sodann die (nur temporär ausschöpfbare) Übertragbarkeitsbeschränkung von 35 % zu beachten (vgl. OR 783 Abs. 2)
- Ausscheiden, verwendbares Eigenkapital vorausgesetzt (vgl. OR 825a Abs. 1 Ziffer 1), via
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Unentgeltliche RechtspflegeEinleitung zur unentgeltlichen RechtspflegeAutoren:Inaktive GesellschaftEinleitung zur inaktiven GesellschaftAutoren:TochtergesellschaftEinleitung zur TochtergesellschaftAutoren:StatutenEinleitung zu StatutenAutoren:Genossenschaftswohnung / Mietgen...Einleitung zu Genossenschaftswohnungen / M...Autoren:KollektivgesellschaftEinleitung zur Kollektivgesellschaft (KLG)
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht