Gesetzliche Grundlage
Ein GmbH-Gesellschafter kann aus wichtigem Grund auf Bewilligung seines Austritts klagen:
- Voraussetzungen
- siehe Gesellschafter-Austrittsrecht
- Verjährungsfrist?
- keine Fristgebundenheit
- Legitimation
- Aktivlegitimation
- Gesellschafter
- Passivlegitimation
- GmbH
- Aktivlegitimation
- örtliche Zuständigkeit
- Gericht am Sitz der Gesellschaft
- Anträge
- Bewilligung des Austritts und Erstattung des wirklichen Wertes der Stammeinlage
- Anweisung an das Handelsregisteramt, nach Eintritt der Rechtskraft, den ausgeschiedenen Kläger aus dem Handelsregister zu streichen
- Vorsorgliche Massnahmen
- Sicherungsmassnahmen
- Regelungsmassnahmen
- Anordnung des Ruhens der mitgliedschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten des betroffenen Gesellschafters