Gesetzliche Grundlage
Ein GmbH-Gesellschafter kann aus wichtigem Grund auf Bewilligung seines Austritts klagen:
- Voraussetzungen
- siehe Gesellschafter-Austrittsrecht
- Verjährungsfrist?
- keine Fristgebundenheit
- Legitimation
- Aktivlegitimation
- Gesellschafter
- Passivlegitimation
- GmbH
- Aktivlegitimation
- örtliche Zuständigkeit
- Gericht am Sitz der Gesellschaft
- Anträge
- Bewilligung des Austritts und Erstattung des wirklichen Wertes der Stammeinlage
- Anweisung an das Handelsregisteramt, nach Eintritt der Rechtskraft, den ausgeschiedenen Kläger aus dem Handelsregister zu streichen
- Vorsorgliche Massnahmen
- Sicherungsmassnahmen
- Regelungsmassnahmen
- Anordnung des Ruhens der mitgliedschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten des betroffenen Gesellschafters
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.