Die ordnungsgemässe Rechnungslegung hat sich zwingend an den Regeln des Schweizerischen Obligationenrecht (OR) und ergänzend fakultativ – je nach individuellen Motiven bzw. unternehmensspezifischen Vorgaben – an den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zu orientieren:
OR-Grundsätze
- Formelle Grundsätze:
- Rechnungslegung in Schweizerfranken
- Angabe der Vorjahreszahlen
- Abschluss per Ende Geschäftsjahr, innert nützlicher Frist
- Aufbewahrung der Rechnungslegungsakten während min. 10 Jahren
- Materielle Grundsätze:
- Vollständigkeit
- Klarheit
- Wesentlichkeit
- Vorsicht
- Fortführung
- Stetigkeit
Internationale Grundsätze
- Arten von internationalen Rechnungslegung-Standards:
- (Eine Detailwiedergabe der Inhalte dieser Standards würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.)
Überschuldungsbesorgnis
Bei Überschuldungsbesorgnis ist eine Zwischenbilanz zu Fortführungswerten und eine Zwischenbilanz zu Liquidationswerten zu erstellen.