Die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital wird als Instrument für die Bilanzsanierung eingesetzt. Es gilt dabei folgender Verfahrensablauf:
- Kapitalerhöhung
- Liberierung durch Verrechnung
- Verrechnung des Guthabens des Gläubigers mit der Schuld der Gesellschaft
- Gläubiger wird zum Gesellschafter der schuldnerischen GmbH
- Prüfungsbestätigung nach OR 781 Abs. 5 iVm OR 652f
- Statutenänderung
- Öffentliche Beurkundung von Stammkapitalerhöhung und Statutenänderung
- Handelsregisteranmeldung
Der Vollzug der Umwandlung bewirkt eine Bilanzsanierung.
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