Zweck
Der Zweck ergibt sich aus den Statuten (OR 776 Ziffer 2).
- Hauptzweck
- Bezeichnung des (hauptsächlichen) Tätigkeitsbereichs
- Nebenzwecke
- Beteiligung an gleichartigen Gesellschaften
- Halten von Immobilien
- Grundlage für die Vertretungsmacht
- Die Beschränkung bei Geschäften und Gegenständen, deren Abschluss der Genehmigung oder der Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorbehalten ist (vgl. OR 804 Abs. 2 Ziffern 17 und 18).
Dauer
Die Dauer der GmbH wird durch die Statuten bestimmt (OR 776 Ziffer 4).
- Gründung auf unbefristete Dauer = Regelfall
- Zeitliche Begrenzung (Ausnahme)
- fixer Endzeitpunkt (Datum)
- seltene Eignung, weil sich bei einer operativen Gesellschaft die Geschäfte meistens nicht mit der Befristung koordinieren lassen (Probleme entstehen vor allem dann, wenn die „Gültigkeitsdauer“ der GmbH vor Erledigung der Rechtsgeschäfte abläuft); daher eher: „Befristung“ über Auflösungsgrund, siehe nachfolgend:
- „Befristung“ über Auflösungsgründe
- zB Beendigung, wenn keine operative Tätigkeit mehr
- zB wenn die Beteiligung XY nicht mehr gehalten wird.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:WertpapierrechtFokus WertpapierrechtAutoren:SICAV: Investmentgesellschaft mi...Einleitung: Investmentgesellschaft mit var...Autoren:Organhaftung / Aktienrechtliche ...Einleitung zur OrganhaftungAutoren:KommanditgesellschaftEinleitung zur Kommanditgesellschaft (KMG)Autoren:AktiengesellschaftEinleitung: Aktiengesellschaft / AGAutoren:FirmenrechtEinleitung zum Firmenrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht