Zweck
Der Zweck ergibt sich aus den Statuten (OR 776 Ziffer 2).
- Hauptzweck
- Bezeichnung des (hauptsächlichen) Tätigkeitsbereichs
- Nebenzwecke
- Beteiligung an gleichartigen Gesellschaften
- Halten von Immobilien
- Grundlage für die Vertretungsmacht
- Die Beschränkung bei Geschäften und Gegenständen, deren Abschluss der Genehmigung oder der Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorbehalten ist (vgl. OR 804 Abs. 2 Ziffern 17 und 18).
Dauer
Die Dauer der GmbH wird durch die Statuten bestimmt (OR 776 Ziffer 4).
- Gründung auf unbefristete Dauer = Regelfall
- Zeitliche Begrenzung (Ausnahme)
- fixer Endzeitpunkt (Datum)
- seltene Eignung, weil sich bei einer operativen Gesellschaft die Geschäfte meistens nicht mit der Befristung koordinieren lassen (Probleme entstehen vor allem dann, wenn die „Gültigkeitsdauer“ der GmbH vor Erledigung der Rechtsgeschäfte abläuft); daher eher: „Befristung“ über Auflösungsgrund, siehe nachfolgend:
- „Befristung“ über Auflösungsgründe
- zB Beendigung, wenn keine operative Tätigkeit mehr
- zB wenn die Beteiligung XY nicht mehr gehalten wird.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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