Die Grundlast ist ein selten Einsatz findende, aber für bestimmte Fälle zweckmässiges Instrument.
Erster Einsatzbereich: Die Grundlast dient für nachbarliche Einigungen als Interessenausgleich verwendet.
Zweiter Einsatzbereich: Die Verteilung von Ver- und Entsorgungsanlagen in einer Grossüberbauung bzw. Arealüberbauung erfolgt nach geografischem Platzangebot und nicht nach rechtlichen Zuständigkeiten. Zudem wird oft aus Kosten- und Betriebsgründen eine zentrale Anlage oder Einrichtung für mehrere Partizipanten genutzt (zB Blockheizkraftwerk, Zentralheizung, zentrale Erschliessung, zentrale Abfallanlage, zentrale Unterniveaugarage (UNG), zentraler Luftschutzkeller usw.). Zwei rechtliche Instrumente stehen den Beteiligten zur Verfügung:
- Dulden oder Unterlassen: Dienstbarkeit
- Leistungspflicht: Grundlast.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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