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Grundsteuern Schweiz

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Grundstückgewinn

Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz
Stichworte:
Grundsteuern
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Grundstückgewinn wird als das Steuerobjekt im eigentlichen Sinn bezeichnet.

Besteuert wird:

  • (Rein-)Gewinn, der bei einer Veräusserung des Grundstücks realisiert wird
    • a.W. ist Steuer-Gegenstand
      • die nicht periodische Wertsteigerung der Liegenschaft resp.
      • die Wertsteigerung, die im Zeitpunkt der Veräusserung des Grundstückes zutage tritt
  • Differenz zwischen den Anlagekosten (Erwerbspreis + wertvermehrende Aufwendungen) und dem um die gesetzlich zugelassenen Abzüge verminderten Veräusserungserlös
    • Dabei können – je nach Kanton teilweise auch unterschiedliche – Abzüge geltend gemacht werden
    • Für die Definition dieser Abzugsbegriffe und für die Gewinnberechnung in den einzelnen Kantonen wird verwiesen auf die Erläuterungen unter:

Hinweis

Nicht alle Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer als Sondersteuer.

Auskunft darüber, welche Gewinne der Sondersteuer und welche der Einkommens- oder Ertragssteuer unterliegen, gibt die Übersicht vorne:

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