Der direkte Erwerb von Immobilien oder an Immobilienrechten kann über folgende Eigentumsformen stattfinden:
- Alleineigentum
- Miteigentum
- Stockwerkeigentum
- Gesamteigentum | gesamteigentum.ch
- Eigentum auf Zeit
- Selbständiges und dauerndes Baurecht
Hinsichtlich des „Ausländererwerbs“ sind die Implikationen: