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Kadermitarbeiter

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Provisionen

Rechtsgebiet:
Kadermitarbeiter
Stichworte:
Arbeitsvertrag, Kader, Kadermitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Provisionen sind in der Regel Erfolgshonorare für die Vermittlung von Kunden oder Rechtsgeschäften.

Entstehung, Abrechnung und Fälligkeit von Provisionen:

  • Die massgebenden Abläufe sind auch für den Trennungsfall in OR 322b und OR 322c geregelt.

Ausscheiden zwischen Vertragsschluss und Vertragsvollzug:

  • Es besteht eine beachtliche Gerichtspraxis.

Freistellung:

  • Analog der Lohnfortzahlungspflicht während der Freistellung ist auch das mutmassliche Provisionsaufkommen für die Freistellungsdauer zu berücksichtigen bzw. dem Kadermitarbeiter zu entschädigen.

Vermeidung der Offenlegung der Geschäftsbücher:

  • Berücksichtigung der dem Kadermitarbeiter bekannten laufenden Provisionsansprüche und Abstellen für die Phase noch pendenter Geschäfte bzw. der Freistellungsphase auf die durchschnittlich in diesem Zeitfenster erzielten Vorjahresumsätze.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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