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Kadermitarbeiter

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Provisionen

Rechtsgebiet:
Kadermitarbeiter
Stichworte:
Arbeitsvertrag, Kader, Kadermitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Provisionen sind in der Regel Erfolgshonorare für die Vermittlung von Kunden oder Rechtsgeschäften.

Entstehung, Abrechnung und Fälligkeit von Provisionen:

  • Die massgebenden Abläufe sind auch für den Trennungsfall in OR 322b und OR 322c geregelt.

Ausscheiden zwischen Vertragsschluss und Vertragsvollzug:

  • Es besteht eine beachtliche Gerichtspraxis.

Freistellung:

  • Analog der Lohnfortzahlungspflicht während der Freistellung ist auch das mutmassliche Provisionsaufkommen für die Freistellungsdauer zu berücksichtigen bzw. dem Kadermitarbeiter zu entschädigen.

Vermeidung der Offenlegung der Geschäftsbücher:

  • Berücksichtigung der dem Kadermitarbeiter bekannten laufenden Provisionsansprüche und Abstellen für die Phase noch pendenter Geschäfte bzw. der Freistellungsphase auf die durchschnittlich in diesem Zeitfenster erzielten Vorjahresumsätze.

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