Die Gratifikation ist eine freiwillige Sondervergütung zu einem bestimmten Anlass oder zum Abschluss des Geschäftsjahres, die zum Lohn hinzutritt und nur geschuldet ist, wenn sie verabredet ist. Vgl. OR 322d.
LAWINFO
Kadermitarbeiter
Gratifikation
Datum:
06.06.2018
Update:
07.10.2022
Rechtsgebiet:
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