LAWINFO

Kadermitarbeiter

QR Code

Nachvertragliche Geheimhaltung

Datum:
06.06.2018
Update:
07.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Da die nachvertragliche Geheimhaltung sachlich und durch eine Abwägung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Interessen limitiert ist, bedarf es für den Schutz der Arbeitgeberinteressen einer ausdrücklichen Abrede. Vorbehalten bleiben die ohne Zusatzabrede gültigen, aber stets trotzdem zu erwähnenden Berufsgeheimnisse (Bankkundengeheimnis, Arztgeheimnis, Anwaltsgeheimnis etc.).

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.