Allgemeines
In der Regel hat der Kadermitarbeiter seine ganze Schaffenskraft dem Arbeitgeber-Unternehmen zu widmen.
Ausnahmen
Es gibt natürlich auch externe Funktionen, die aus historischen oder akquisitorischen Gründen mit der Kaderfunktion im eigenen Unternehmen verbunden sind wie Bankkader im VR von Kunden aus dem Bereiche des Börsentableau, Präsidialfunktionen in Unternehmer- oder Branchenverbänden, politische Betätigung im Interesse des Arbeitgebers uam.
Da solche nebenamtliche Funktionen nicht nur Synergien oder einen Imagetransfer bewirken, sondern vice versa auch zur Belastung werden können, wenn diese Organisation in Schwierigkeiten gerät oder der dortige Vorstand eine Linie verfolgt, die im Widerspruch zu den Arbeitgeberinteressen stehen.
Empfehlung für Arbeitgeber:
Für jegliche Art von Nebenbeschäftigungen oder Funktionsübernahmen ist die Zustimmung durch den Verwaltungsrat oder einen seiner Ausschüsse zwingend vorzuschreiben.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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