LAWINFO

Kaufvertrag

QR Code

Weiterer Vertragsinhalt

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nachfolgend wird aufgezeigt, was ein Kaufvertrag neben den wesentlichen Vertragspunkten (Essentialia Negotii) alles beinhalten kann und welche Schranken bei der Wahl des Vertragsinhalts zu beachten sind:

Inhaltsfreiheit

Begriff

  • Inhaltsfreiheit = Freiheit, innerhalb der Schranken der Rechtsordnung den vertraglichen Inhalt frei zu wählen

Grundlage

  • OR 19 Abs. 1

Wirkung

  • Die Vertragsparteien können im Kaufvertrag aufgrund der im Vertragsrecht allgemein geltenden Inhaltsfreiheit – im Rahmen des Gesetzes – neben dem notwendigen Vertragsinhalt (Kaufpreis und Kaufgegenstand) beliebig weitere Abreden betreffend Vertragsinhalt treffen:
    • Montagepflicht
    • Zahlungsmodalitäten
    • Erfüllungsort
    • Lieferkonditionen
    • Verpackungspflicht
    • Versicherungen
    • Kostentragung
    • etc.

Schranken der Vertragsfreiheit

Begriff

  • Schranken =   Gesetzliche Bedingungen, welche die Inhaltsfreiheit und damit die Vertragsfreiheit einschränken

Grundlagen

  • OR 19 Abs. 2
    • Bildet die Grundlage der gesetzlichen Inhaltseinschränkung
  • OR 20 Abs. 1
    • Bestimmt die Wirkung bei unmöglichem, widerrechtlichem oder unsittlichem Vertragsinhalt (Nichtigkeit)
  • ZGB 27 Abs. 2
    • Schützt die Persönlichkeit vor übermässiger Bindung durch den Abschluss eines Vertrages

Einzelne Schranken der Vertragsfreiheit

  • Unmöglichkeit
    • Eine vertraglich vereinbarte Leistung darf nicht unmöglich sein
  • Widerrechtlichkeit
  • Sittenwidrigkeit
    • Eine vertraglich vereinbarte Leistung darf nicht sittenwidrig sein
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten
  • Übervorteilung
    • Eine vertraglich vereinbarte Leistung darf nicht zur Übervorteilung führen

Literatur

  • Abegg Andreas, Rechtsfolgen zwingender Inhaltsnormen im System von Art. 19 und 20 OR. Eine historisch evolutorische Perspektive, AJP 2005, S. 1113 ff.
  • Gauch Peter / Schluep Walter R./ Schmid Jörg / Emmenegger Susan, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 2 Bde., 9. Aufl., Zürich 2008, N 668 ff.
  • Bucher Eugen, Art. 27 ZGB. Die natürlichen Personen: Schutz der Persönlichkeit, in Berner Kommentar, Bern 1993
  • Furrer Daniel / Müller-Chen Markus, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Schulthess, Zürich 2012, S. 168 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.