Über die Wiedereröffnung des Konkursverfahrens entscheidet der Konkursrichter im summarischen Verfahren (vgl. ZPO 251 lit. a):
Verfahren / Grundsätze
- Antragsteller
- Konkursamt
- Gläubiger
- Detailinformationen vide Wiedereröffnung des Konkurses-Antrag
- Schuldner
- Miteinbezug, auch mit einer Konkursverhandlung (vgl. SchKG 168)
- Recht des Schuldners, zu Einwendungen
- gegen die Wiedereröffnung des Verfahren (vgl. ZPO 253)
- gegen die Neuentdeckung von Vermögenswerten (bereits im eingestellten Verfahren bekannte Vermögensgegenstände können zu keiner Konkurswiedereröffnung motivieren)
- Vernehmlassung beim Konkursamt bezüglich eines vom Gläubiger ausgehenden Wiedereröffnungsantrags
- Vermeidung, dass ein wiedereröffnetes Konkursverfahren mangels (liquider) Aktiven sogleich wieder einzustellen ist
- Untersuchungsmaxime
- Prüfung von Gerichts bzw. von Amtes wegen (vgl. ZPO 255 lit a)
- Glaubhaftmachung
- mittels Urkunden und anderer Beweismittel (vgl. ZPO 254 Abs. 2 lit. c)
Entscheid
- Der Entscheid des Konkursrichters wird lauten auf:
- Wiedereröffnung des Konkurses
- Erfüllte Voraussetzungen und Liquidität für die Verfahrensweiterführung
- Zeitpunkt
- Festhaltung des genauen Zeitpunkts im Urteil
- Neue Konkurseröffnung bewirkt neues Konkurseröffnungsdatum
- Abweisung des Antrags
- Begründung: zB Vermögenswert war bereits bei Konkurseinstellung mangels Aktiven bekannt
- Wiedereröffnung des Konkurses
Rechtsmittel
- Anfechtung des Wiedereröffnungsentscheids
- Analog der Konkurseröffnung kann der „Wiedereröffnungsentscheid“ angefochten werden und zwar mittels ZPO-Beschwerde innert 10 Tagen (vgl. SchKG 174)
- Legitimation
- Primär legitimiert
- Schuldner
- Nicht legitimiert
- Konkursamt
- Primär legitimiert
- Prüfungskognition
- Vorliegen der Wiedereröffnungsvoraussetzungen (vgl. ZPO 320 lit. a)
- Einwendung des Drittschuldners bzw. Eigentümers des neuen Aktivums
- Diese können im Prozess der Masse oder eines Abtretungsgläubigers nach SchKG 260 die fehlende Neuheit des Aktivums geltend machen
Literatur
- Entscheid
- LORANDI FRANCO, Wiedereröffnung des Konkurses, in: AJP 2018, S. 62 f.
- SPÜHLER KARL / DOLGE ANETTE / GEHRI MYRIAM, Schweizerisches Zivilprozessrecht, 9. Auflage, Bern 2010, 6, N 36 (Gestaltungsurteil)
- WINKLER THOMAS, Wiedereröffnung des Konkurses, Nachkonkurs, oder Einzelzwangsvollstreckung? Rechtliche Möglichkeiten bei nachträglich entdecktem Vermögen, in: Petr Breitschmid / Ingrid Jent-Sörensen / Miguel Sogo / Hans Schmid (Hrsg.), Tatsachen – Verfahren – Vollstreckung, Festschrift für Isaak Meier, Zürich/Basel/Genf 2015, 839
- LORANDI FRANCO, Konkursverfahren über Handelsgesellschaften ohne Konkurseröffnung – Gedanken zu Art. 731b OR, in: AJP 2008, 1390
- Rechtsmittel
- LORANDI FRANCO, Wiedereröffnung des Konkurses, in: AJP 2018, S. 62 f.
- SPÜHLER KARL, Wiedereröffnung des Konkurses und Nachkonkurses, insbesondere bei Aktiengesellschaften, in: Rainer J. Schweizer / Herbert Burkert / Urs Gasser (Hrsg.), Festschrift für Jean Nicolas Druey, zum 65. Geburtstag, Zürich 2002, 271 ff.
- FRITSCHI EUGEN, Verfahrensfragen bei der Konkurseröffnung, Diss. Zürich Basel / Genf 2010, S. 104
Judikatur
- Entscheid
- —
- Rechtsmittel
- BGE 5A_306/2016 vom 17.10.2014, Erw. 3.3.3
- SemJud 1995, 705
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