Rechtsgeschäft zwischen einem Anbieter und einem Konsumenten, der das Geschäft für private Zwecke tätigt
Langdefinition
Konsumenten-Schutz
Der Konsumentenschutz leitet sich einerseits von der meist schwachen wirtschaftlichen Stellung des Konsumenten und andererseits von der Übermacht der Anbieter ab
Konsumenten-Geschäft
Eine natürliche oder juristische Person, die gewerbsmässig Produkte oder Dienstleistungen anbietet, schliesst mit einer natürlichen Person ein Rechtsgeschäft über einen bestimmten Vertragsgegenstand, der für deren private Verwendung bestimmt ist
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.