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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Instruktionsfehler

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Instruktionsfehler charakterisiert sich durch folgende Elemente:

Definition

  • Instruktionsfehler   =   Mangelhafte Information des Herstellers zum Produkt

Grundlage

  • PrHG 4

Abgrenzungen

Fokus

  • Instruktionsfehler schlägt sich nicht im Produkt selbst nieder, führt aber trotzdem zur Produktehaftung
  • Keine Beseitigung von Fabrikations- und Produktionsfehlern durch Hinweis des Herstellers an die Nutzer
    • Nichtbeachtung eines Hinweises auf einen Fabrikations- oder Konstruktionsfehler
      • Herabsetzungsgrund nach OR 44

Ursachen

  • Fehlende Information
  • Ungenügende Information
  • Ungeeignete Information
  • Benutzer eines gefährlichen Produkts wird nicht auf sachgemässe Art und Weise auf die Gefahren hingewiesen, welche der Produktegebrauch mit sich bringen kann

Voraussetzungen

  • Instruktionsfehler

Wirkungen

Prozessuales

Anwendungsbeispiele

  • Klapp-Sonnenblenden (Hinweis: „remove before driving“)
  • Zigaretten ohne Schädlichkeitshinweis werden als fehlerhaft betrachtet
  • Medikamenten-Gefahrenzettel

Gesetzestexte

Literatur

  • Allgemein
    • HESS HANS-JOACHIM, Kommentar zum Produktehaftpflicht (PrHG), 2. Auflage, Bern/Stuttgart 1996, N 41 zu PrHG 4
    • VOGEL DANIEL, Produkthaftung des Arzneimittelherstellers nach schweizerischem und deutschem Recht, Diss. Zürich 1991, S. 250 f. (Medikamente)
  • Keine Beseitigung von Fabrikations- oder Konstruktionsfehlern durch Information
    • FELLMANN WALTER, Basler Kommentar, OR I, N 15 zu PrHG 4 (a.Mg.)
    • HESS HANS-JOACHIM, Kommentar zum Produktehaftpflicht (PrHG), 2. Auflage, Bern/Stuttgart 1996, N 41 zu PrHG 4

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