Geburtsstunde des Konsumentenschutzes ist der 15.03.1962. An diesem Datum wandte sich der amerikanische Präsident John F. Kennedy mit seiner berühmt gewordenen Verbraucherbotschaft an den Kongress und postulierte hiefür die Grundrechte für alle Verbraucher (Special Message to the Congress on Protecting the Consumer Interest).
In der Schweiz ist das Konsumentenschutz-Gebot seit 1981 in der Bundesverfassung verankert.
Literatur
- VON HIPPEL ELKE, Der Schutz des Schwächeren, S. 281 ff.
- BÜHLMANN-ESCHMANN BARBARA, Der Konsumentenschutzartikel der Bundesverfassung im Rahmen der schweizerischen Wirtschaftsverfassung, Diss. Zürich 1991
- KOLLER-TUMLER MARLIS, Der Konsumentenvertrag im Schweizerischen Recht – Zur Entstehungsgeschichte eines neuen Rechtsbegriffs, Bern 1995, S. 11 ff.
- KRAMER ERNST A., Konsumentenschutz als neue Dimension des Privat- und Wettbewerbsrechts, in: ZSR 98 (1979) I 49 ff.