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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Widerrufsrechte

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Schweizerische Vertragsrecht wird vom lateinischen Grundsatz „pacta sunt servanda“ („Verträge sind einzuhalten“) beherrscht. Das Konsumentenvertragsrecht macht hier einen Einbruch in dieses Prinzip.

Zum Ausgleich des zwischen Anbieter und Konsument vom Gesetzgeber angenommenen Ungleichgewichts bietet er dem Konsumenten bei bestimmten Rechtsgeschäften und unter bestimmten Voraussetzungen ein sog. Widerrufsrecht bzw. Rücktrittsrecht:

Definitionen

  • Widerrufsrecht   =   Recht, während einer bestimmten Zeit einen bei näherer Überlegung unerwünschten Vertrag rückgängig zu machen
  • Widerruf   =   Erklärung, durch welche ein vorher abgeschlossener Vertrag rückgängig gemacht werden soll

Grundlage

  • OR 40f

Abgrenzung

  • Nichtigkeit des Konsumvertrags (OR 20, ZGB 27)
  • Anfechtbarkeit des Konsumvertrags (OR 21 – OR 30)

Rechtsnatur

  • Gestaltungsrecht
  • Empfangsbedürftige Willenserklärung

Arten

  • Widerruf des Angebotsantrags
  • Widerruf der Angebotsannahme

Ausübung des Widerrufsrechtes

Wirkungen

Gesetzestexte

Literatur

  • GONZENBACH RAINER, Culpa in contrahendo im schweizerischen Vertragsrecht, ASR 510, Diss. Bern 1987
  • GONZENBACH RAINER, „Pacta sunt servanda“ oder neueres Licht auf einen alten Grundsatz – Notizen zu einem Konsumentenschutzproblem, in: ZSR 1987 I 435 ff.

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