Für die Ausübung des Widerrufsrechts müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Zustande gekommener Konsumentenvertrag
- Zustande gekommener Konsumvertrag (Konsens / Vertragsgeltung) / umstritten
- Ein Teil der Lehre geht davon aus, dass nicht der durch Konsens bereits zustande gekommene Konsumvertrag als solcher, sondern lediglich die bereits erfolgte Kundgabe der Willenserklärung von Antrag und Annahme (vgl. hiezu BRUNNER ALEXANDER, SPR, Bd. X Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 2. Kapitel: Haustürgeschäfte, S. 213 + FN 11 + 14)
Anwendungsbereich
- Geltungsbereich von OR 40a ff. muss erstellt sein
- Geltungsbereich
- Kein Vorliegen eines Geltungsausschlusses
- Geltungsausschluss
Voraussetzungen bei den Vertragsparteien (subjektive Voraussetzungen)
- Privathaushalt (Konsument)
- Warenkauf bzw. Dienstleistungsbezug für persönlichen oder familiären Gebrauch
- Unternehmen (Anbieter)
- Angebot der Waren bzw. Dienstleistungen von der anderen Partei im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
Voraussetzung zustande gekommener Konsumentenvertrag
- Vertragsgeltung (Abschluss-Konsens)
Voraussetzung für die Umstände des überraschenden Vertragsangebots
- Angebotsunterbreitungen an folgenden Orten gelten als Umstände des überraschenden Vertragsangebots:
- Arbeitsplatz
- Wohnung oder unmittelbarer Umgebung
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Öffentlicher Strassen oder Plätze
- Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden war
- Telefon oder über vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation (seit 01.01 2016)
Hinweis zur Partnervermittlung
- Da die Partnervermittlung ein Sondertyp des Auftrags ist (OR 406a ff.), kann er im Sinne von OR 404 jederzeit widerrufen werden, weshalb diese Rücktrittsmöglichkeit ausreichend ist
- Vgl. hiezu auch Ehevermittlung – Partnerschaftsvermittlung
Literatur
- BRUNNER ALEXANDER, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 2. Kapitel: Haustürgeschäfte, S. 197 ff.