Einleitung
Das PrHG verlangt zu seiner Anwendung kumulativ die Erfüllung folgender sog. „Spezifischen Voraussetzungen“:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Das PrHG verlangt zu seiner Anwendung kumulativ die Erfüllung folgender sog. „Spezifischen Voraussetzungen“: