Einleitung
Das Reiserecht im weiteren Sinne (i.w.S.) umfasst folgende Bereiche:
- Individualreiserecht
- Pauschalreiserecht
- Reisevermittlungsrecht
Das Reiserecht i.w.S. beschlägt alle Rechtsordnungen:
- Öffentliches Recht
- Vorschriften zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Tourismusbereich
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Lebensmittelrecht
- uam
- Vorschriften zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Tourismusbereich
- Privatrecht
- Vertragsrecht
- Nominatkontrakte (gesetzlich geregelte Verträge)
- Innominatkontrakte (gesetzlich nicht geregelte Verträge)
- ev. weitere Erlasse
- Vertragsrecht
Aus Sicht des Konsumentenschutzes sind einzig die folgenden betroffenen Bereiche zu erörtern:
- Pauschalreiserecht (Reiseveranstaltungsvertrags-Recht / Reiserecht im engeren Sinne (i.e.S.)
- Reisevermittlungsvertrag
- Lufttransportrecht, soweit Auswirkungen auf den Reisvertrag bestehen
Mit Fokus Konsumentenrecht gilt es im Einzelnen zu erläutern:
Literatur
- WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 496 S.
- KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 265 S.
- FRANK RICHARD, Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993, Kurzkommentar, Zürich 1994, 135 S.
- ROBERTO VITO, BSK OR I, PRG
- STAUDER BERND, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 291 ff.
- HANGARTNER SANDRO, Das neue Bundesgesetz über Pauschalreisen, Diss. Zürich 1997
Weiterführende Informationen
- Konsumenteninfos | srv.ch