- Jeder Einwohner der Schweiz darf Immobilien kaufen.
- Staatsbürger eines EU-15-Landes können im gleichen Masse Immobilien kaufen wie Schweizer.
- Nicht Staatsbürger eines EU-15-Landes können einzig ein Haus zur Eigennutzung kaufen. Bei grösseren Grundstücken braucht es eine Sondergenehmigung.
- Um eine Immobilie zu kaufen, muss mind. 20% des Kaufpreises vom Erwerber selbst aufgebracht werden. Für den Erwerb eines durchschnittlichen Einfamilienhauses in der Schweiz müssen mindestens 150’000 Franken vorhanden sein. Die restlichen 80% können durch ein Hypothekardarlehen finanziert werden.
- Nähere Informationen zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland finden Sie hier: Bundesamt für Justiz
Informationen zu Immobilien / Wohneigentum in der Schweiz:
- Schweizerische Immobilien / Immobilienmarkt Schweiz
- Immobilienerwerb in der Schweiz durch Ausländer
- Stockwerkeigentum / Eigentumswohnung
- Immobilien kaufen / verkaufen
- Immobilien bauen
- Immobilien finanzieren
- Schlüsselfertige Immobilien
- Immobilien ab Plan
- Reservationsvereinbarung
- News und aktuelle Informationen zu Immobilien in der Schweiz
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Internationales ErbrechtEinleitung zu internationalem ErbrechtAutoren:Aufenthaltsbewilligung / Arbeits...Einleitung zu Aufenthaltsbewilligung / Arb...Autoren:Zuzug von Unternehmen und Untern...Einleitung zum Zuzug in die SchweizAutoren:AmtshilfeEinleitung zur AmtshilfeAutoren:Internationales VertragsrechtEinleitung zum internationalen VertragsrechtAutoren:Forum ShoppingEinleitung zum Forum Shopping
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht