- Jeder Einwohner der Schweiz darf Immobilien kaufen.
- Staatsbürger eines EU-15-Landes können im gleichen Masse Immobilien kaufen wie Schweizer.
- Nicht Staatsbürger eines EU-15-Landes können einzig ein Haus zur Eigennutzung kaufen. Bei grösseren Grundstücken braucht es eine Sondergenehmigung.
- Um eine Immobilie zu kaufen, muss mind. 20% des Kaufpreises vom Erwerber selbst aufgebracht werden. Für den Erwerb eines durchschnittlichen Einfamilienhauses in der Schweiz müssen mindestens 150’000 Franken vorhanden sein. Die restlichen 80% können durch ein Hypothekardarlehen finanziert werden.
- Nähere Informationen zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland finden Sie hier: Bundesamt für Justiz
Informationen zu Immobilien / Wohneigentum in der Schweiz:
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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