Checkliste: Durchführung der Mediation im Baurecht (Baumediation)
- Mediationsphase 1
- Mandatierung
- durch alle Beteiligten (Bauherr, Architekt, Einzelunternehmer bzw. TU oder GU, notfalls unter Einbeziehung des/der Subunternehmer
- Kostenvorschuss
- durch den Initianten, ev. gemeinsam durch den Bauherrn und den Unternehmer
- Vorausinstruktion
- Mediationsinitianten
- Wer will von wem wo was wie wann woraus?
- Mediationsinitianten
- Mandatierung
- Mediationsphase 2
- Festlegung der Teilnehmer, die an der Mediationssitzung teilnehmen
- alle im Baustreitigkeitspunkt Beteiligten
- ev. Bauleiter oder Subunternehmer? (v.a. technische + wirtschaftliche Innenverhältnis-Relevanz zum Unternehmer)
- ev. Bauexperte, Planer, Fachingenieur, Parteigutachter etc., falls der Streit in bautechnischen Grundlagen seinen Ursprung hat
- Beachtung von allfälligen Interessenkonflikten
- Veranlassung der Mediationssitzung und Sitzungsorganisation durch den Mediator
- Festlegung der Teilnehmer, die an der Mediationssitzung teilnehmen
- Mediationsphase 3 (Sitzung 1)
- Sitzungsort
- Baustelle
- beim abgelieferten Bauobjekt
- Augenschein (auch zB beim Werklieferanten, in der Fabrikation)
- Anhörung
- Bestandesaufnahme (Wiederholung vor allen Parteien, sofern aus Phase 1 bekannt)
- Themen
- Sachlage
- Rechtsfolgen
- Erforschung der Interessen der Konfliktparteien
- Mediative Gesprächsführung
- Sitzungsort
- Mediationsphase 4 (je nach Sitzungsentwicklung und Erfahrung des Mediators direkt in Mediationsphase 3
- Suche nach Win-Win-Situationen
- Losbildung
- Entwicklung
- Lösungsansätze
- Preis
- Klärung unklarer Preiskonditionen
- Festlegung Ausmassvorgehen beim Werklohn zu Einheitspreisen und nach Ausmass
- Präzisere Festlegung des Werkpreises als im Werkvertrag
- Werklohnreduktion (im Nachhinein) infolge
- Minderleistung
- Leistung schlechterer Qualität, sofern nicht mehr oder nur mit unverhältnismässigen Kosten verbesserbar
- verspäteter Ablieferung
- Werkpreiserhöhung (für die Fertigstellung) infolge
- Baugrundrisiken
- unklarer oder gemeinsamer Kostentreiberverantwortung
- Projektänderungen
- Nachträgen
- Bauverzögerungen
- uam
- Qualität (zu erwartende schlechtere Qualität)
- Mängelprotokoll-Bereinigung
- Triage von Fertigstellungspunkten (zB eine noch nicht erstellte Dichtung ist kein Mangel) und Mängeln (unsorgfältige oder fehlerhafte Arbeit bzw. Arbeit, die nicht vereinbarten Erfolg erzielt)
- Festlegung der Art und Weise der Mängelbehebung, des Zeitpunkts und der allf. Kostentragung etc.
- uam
- Termin (zu erwartende Verspätung)
- Einvernehmliche Verschiebung des Termins für die Werkablieferung (mit oder ohne Werkpreisabzug etc.)
- Erhöhung des Personalbestandes auf der Baustelle (mit oder ohne Preiserhöhung)
- Erhöhung oder Reduktion der Konventionalstrafe oder Festlegung des bestimmten oder bestimmbaren Schadens (zB Mietzins/pro Tag x Verspätungstage)
- uam
- einvernehmliche Auflösung des Werkvertrages und Neuvergabe der Fertigstellungsarbeiten an einen Nachfolgeunternehmer, mit oder ohne Entschädigungs- bzw. Kostenfolgen
- u.ä.
- Preis
- Nichteinigungs-Alternativen
- Partielle Einigungen
- Ausklammerung bestimmter Themen und Entscheid durch Schiedsgutachter oder Einzelschiedsrichter
- Bewertung durch neutralen Immobilien-Schätzer
- Lösungsansätze
- Bewertung der Lösungsansätze
- Suche nach Win-Win-Situationen
- Mediationsphase 5 (Sitzung 2 und weitere Sitzungen)
- Fortsetzung der Mediation
- Mediationsphase 6
- Abschluss der Vergleichsvereinbarung
- = vertragliche Niederlegung aller preis- und termin- bzw. stichtage-relevanter Daten und Handlungen
- Ziel (für danach): geteilte Wege
- Abschluss der Vergleichsvereinbarung
- Umsetzung der Vergleichsvereinbarung
- Nachsorge / Erfolgskontrolle
- Realisation des Mediationsergebnisses (bei der Bank (Zahlung) oder auf der Baustelle (kompetenteres Personal, Qualitätskontrolle durch Prüfstelle uam)
- Nachsorge / Erfolgskontrolle
Weiterführende Informationen
Werkvertrag / Architektenvertrag
Komplexitätsmanagement / Präventionsberatung
- Präventionsberatung
- Komplexitätsmanagement |komplexitaets-management.ch
Streitbeilegung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.