Summarisches u. ordentliches Ausweisungsverfahren
Das summarische Ausweisungsverfahren wird direkt beim zuständigen Gericht anhängig gemacht, das ordentliche Ausweisungsverfahren setzt ein Schlichtungsverfahren voraus. Im summarischen Verfahren sind die Beweismittel auf sofort abnehmbare Beweise beschränkt (i.d.R. Urkunden). Im ordentlichen Ausweisungsverfahren sind alle von der ZPO vorgesehenen Beweise zugelassen.
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Miete u. Leihe
In beiden Fällen handelt es sich um die Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Im Gegensatz zur Miete ist die Leihe jedoch unentgeltlich. Unterschiede bestehen auch betreffend die Rechte und Pflichten der Parteien.
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Miete u. Pacht
Miete und Pacht betreffen beide die Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass dem Pächter das Objekt zur Erzielung von Erträgen überlassen wird und der Pächter damit ein Geschäft betreibt (bspw. Restaurant, Wohnungsblock, etc.).
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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