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Miteigentum

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Begriff

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Miteigentum ist derjenige Typus gemeinschaftlichen Eigentums an einer Sache oder an einem Grundstück, bei welchem jeder Berechtigte transparent nach Bruchteilen beteiligt ist und seinen Anteil verpfänden, veräussern oder sonst belasten kann.

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