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Miteigentum

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Miteigentumsanteil

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Miteigentumsanteil beinhaltet alle Recht und Pflichten des einzelnen Miteigentümers am Miteigentumsobjekt:

Begriff des Miteigentumsanteils

Der Miteigentumsanteil manifestiert quotenmässig die Rechtsstellung des Miteigentümers an der gemeinschaftlichen Miteigentumssache

Funktion des Miteigentumsanteils

  • Miteigentumsanteil kann Gegenstand des Rechtsverkehrs sein (Anteils-Fungibilität)
    • Eine besondere Verselbständigung ist bei Miteigentumsanteilen an Grundstücken möglich, wo der Anteil als eigenes Grundstück behandelt, verpfändet und veräussert werden kann [vgl. ZGB 655 Abs. 2 Ziffer 4 i.V.m. ZGB 943 Abs. 1 Ziffer 4]
    • Vorteil: geldwerte Mobilisierung des Anteils
  • Miteigentumsanteil resp. seine Quote ist Bemessungsgrundlage für Beitragspflicht und Kostentragung

Quote des Miteigentumsanteils

  • Bruchzahl (arithmetische Fixierung durch Verhältniszahl) zur Verkehrsfähigmachung der Miteigentumsanteile
  • (widerlegbare) Vermutung gleicher Quoten aller Miteigentümer [vgl. ZGB 646 Abs. 2]
    • Widerlegung durch Parteiabrede aller Miteigentümer
  • Vgl. BGE 78 I 203, BGE 78 I 369, BGE 78 I 894, BGE 96 III 30

Teilbarkeit des Miteigentumsanteils

  • Die Miteigentumsanteil-Berechtigung ist teilbar.
  • Vor allem erbfolgebedingt kann dies zweckmässig sein, wenn ohne Verkauf an einen Dritten die Generationennachfolge sichergestellt werden kann.

Miteigentumsanteile an Grundstücken

Miteigentumsanteil-Belastung

  • Zulässigkeit der Belastung des Miteigentumsanteils
    • Dienstbarkeit
      • v.a. Nutzniessung
    • Grundlast
    • Grundpfandrecht
      • Massgeblichkeit der Regeln wie für die Verpfändung der ganzen Sache
      • Verpfändung des Miteigentumsanteils auch dann, wenn die ganze Sache bereits mit Pfandrechten belastet ist; demgegenüber kann die gemeinsame Sache nicht weiter belastet werden, wenn ein Miteigentumsanteil verpfändet wurde, auch nicht mit gesetzlichen Pfandrechten!
    • Vorkaufsrecht
    • Kaufsrecht
    • Rückkaufsrecht
  • Schranken: Kollision mit anderen Miteigentumsanteilen
    • Kein Baurecht [vgl. ZGB 779 ff.]
    • Kein Quellenrecht [vgl. ZGB 780]

Miteigentumsanteil-Veräusserung

  • Zulässigkeit der ganzen oder teilweisen Veräusserung des Miteigentumsanteils
  • Ausnahmen
    • Entgegenstehende Vereinbarung unter allen Miteigentümern
    • Gesetzliches Vorkaufsrecht (gVKR) bei Miteigentumsanteilen an Grundstücken gegenüber einem jeden Nichtmiteigentümer (siehe hernach)

Miteigentümer-Vorkaufsrecht bei Veräusserung eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie

  • ZGB 682
  • Inhalt
    • Gesetzliches Vorkaufsrecht (gVKR) gegenüber jedem Nicht-Miteigentümer, der den Anteil erwirbt [vgl. hiezu BGE 110 II 447]
      • Ausnahme
        • Ausschluss des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch Vereinbarung [vgl. ZGB 682 Abs. 3]
  • Ziel
    • Fernhaltung eines nicht genehmen Dritten
    • Ev. Verkleinerung der Zahl der Miteigentümer zur Stärkung der Gemeinschaft
    • Reduktion der Miteigentümer-Zahl führt in der Regel zu einer Problemreduktion bei Nutzung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Sache
  • Miteigentumsanteil beim unselbständigen Miteigentum (subjektiv-dingliches Miteigentum)
    • Miteigentumsanteil bei unselbständigem Miteigentum kann nur zusammen mit dem Hauptgrundstück veräussert werden [vgl. LIVER PETER, SPR V/1, S. 59]

Miteigentumsanteil-Verzicht

  • Voraussetzungen
    • Selbständiges Miteigentum
    • Verzichtserklärung
  • Mit beschränktem dinglichem Recht (Dienstbarkeit, Grundpfandrecht o.ä.) belasteter Miteigentumsanteil
    • Verzicht zulässig
    • Uebernahmerecht der übrigen Miteigentümer

Zwangsvollstreckung

  • Miteigentumsanteil kann im Betreibungsverfahren gepfändet oder im Konkursverfahren admassiert werden [vgl. ZGB 646 Abs. 3; BGE 90 III 76 ff.]
  • Verwertungsverfahren unterschiedlich, ob die gemeinschaftliche Sache als solches oder nur der Miteigentumsanteil verpfändet sind [vgl. Anl. VZG und BGE 102 III 114, Erw. 3]

Weiterführende Informationen

  • Widerlegbarkeit der Vermutung gleicher Miteigentums-Quoten
    • LIVER PETER, SPR V/1, S. 54
  • Verpfändung von Miteigentumsanteilen
    • KELLENBERGER ALFRED, Die Verpfändung von Miteigentumsanteilen, in: Der Bernische Notar 1973, S. 141 ff.
    • MENGIARDI RETO, Die Errichtung von beschränkten dinglichen Rechten zugunsten und zu Lasten von Miteigentumsanteilen und Stockwerkeigentumseinheiten, Diss. Bern 1972 (ASR 415)
  • Miteigentümer-Vorkaufsrecht

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