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Notariatsrecht

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Berufsgeheimnis / Amtsgeheimnis

Rechtsgebiet:
Notariatsrecht
Stichworte:
Notariat, Notariatsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Notar hat über Vorgänge und Tatsachen, die er kraft seines Amtes erfährt, Stillschweigen zu wahren:

Inhalt der Verschwiegenheitspflicht

  • Verschwiegenheit zu allen Vorgängen oder Tatsachen eines Beurkundungsgeschäfts
  • Ausnahme
    • Geheimnis-Offenbarung nach dem Tod der Partei, zur Vermeidung der Beeinträchtigung der Erben-Interessen, auf Verlangen aller Erben (Ermächtigung)
    • Entscheid des Notars nach bestem Wissen und Gewissen

Verletzung

Freiberufliches Notariat

Amtsnotariat

Dispensation von der Schweigepflicht

  • Einwilligung des oder der Berechtigten zur Offenbarung
  • Bewilligung der vorgesetzten Behörde bzw. der Aufsichtsbehörde
    • auf Gesuch um Entbindung vom Amts- oder Berufsgeheimnis
    • durch den Notar
    • mit Antrag und Begründung (Interessennachweis / höheres Offenbarungsinteresse als das Geheimhaltungsinteresse
      • zB für Honorarinkasso
      • zB für Abwehr unberechtigter Ansprüche oder bei Verteidigung gegen unberechtigte Strafanzeigen bzw. Straftatbestand-Vorhaltungen
  • Zeugnis- und Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde
    • kraft eidgenössischen oder kantonalen Rechts

Zeugnispflicht im Prozess

Zeugnisverweigerungsrecht des Notars

  • Im Zivilprozess
  • Gegenüber Steuerbehörden, sofern und soweit er durch Preisgabe der Klienten-Namen sein Berufsgeheimnis verletzen würde
  • Vgl. hiezu auch StGB 320 f.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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