Der von einer Kundenabwerbung durch ehemalige Arbeitnehmer betroffene Arbeitgeber kann sich – je nach Voraussetzungen – unter verschiedenen Rechtstiteln prozessual zur Wehr setzen:
- Im Hauptpunkt
- Grundlage
- Verletzung von Arbeitgeberweisungen zur Kundeninformation über Weggang
- Arbeitsvertrag (zB vertraglich vereinbartes Abwerbeverbot)
- Aufhebungsvereinbarung resp. Auflösungsvereinbarung zum gekündigten Arbeitsvertrag
- UWG 4 lit. a-c (Verleitung zur Vertragsverletzung oder Vertragsauflösung)
- Andere Verträge oder andere gesetzliche Grundlagen
- Klageart
- i.d.R. Leistungsklage
- Grundlage
- Vorsorgliche Massnahmen
- Veranlassung eines Massnahme-Entscheids beim zuständigen Gericht
Judikatur
- BGer 4A_393/2019 vom 22.10.2019 (Vorsorgliche Massnahmen)
Weiterführende Informationen
- Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Abwerbung durch den Kunden
- Prozessuales
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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