Der Verkehrsrechtsschutz deckt die Prozesskosten eines Versicherungsnehmers (Automobilist, Motorradfahrer etc.) bei
- Geltendmachung eines Schadens
- Auseinandersetzung mit Versicherungsgesellschaften
- Streitigkeiten aus dem Kauf, dem Verkauf, der Miete oder der Reparatur von Motorfahrzeugen
- Verfahren gegen den Versicherten vor Strafuntersuchungsbehörden und Gericht für Delikte, die mit dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) zusammenhängen (Strafverteidigung)
- Verwaltungsrechtliche Verfahren gegen den Versicherten vor den Administrativbehörden bezüglich Führerausweis, Fahrzeugausweis und Fahrzeugbesteuerung
- Versicherungen (ausser Rechtsschutz)
- Krankenkassen
- Vorsorgeeinrichtungen
- allfällig weiteren fahrlässig begangenen Vergehen.
Kostendeckung i.d.R (vgl. aber AVB) für:
- Kosten von Straf- und Zivilgerichten
- Gebühren von Verwaltungsinstanzen, zB bei Führerausweisentzug
- Anwaltskosten
- Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft (UHaft)
Weiterführende Informationen
- https://law.ch/lawinfo/verkehrs-recht
- https://law.ch/lawinfo/geschwindigkeitskontrolle-radarkontrolle
- https://law.ch/lawinfo/fahren-im-angetrunkenen-zustand-fiaz
- Rotlichtkontrolle
- Bussenkatalog
- Führerausweisentzug
- Zivilprozess
- Strafprozess
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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