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Rechtsschutzversicherungen

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Verkehrsrechtsschutz

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Verkehrsrechtsschutz deckt die Prozesskosten eines Versicherungsnehmers (Automobilist, Motorradfahrer etc.) bei

  • Geltendmachung eines Schadens
  • Auseinandersetzung mit Versicherungsgesellschaften
  • Streitigkeiten aus dem Kauf, dem Verkauf, der Miete oder der Reparatur von Motorfahrzeugen
  • Verfahren gegen den Versicherten vor Strafuntersuchungsbehörden und Gericht für Delikte, die mit dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) zusammenhängen (Strafverteidigung)
  • Verwaltungsrechtliche Verfahren gegen den Versicherten vor den Administrativbehörden bezüglich Führerausweis, Fahrzeugausweis und Fahrzeugbesteuerung
  • Versicherungen (ausser Rechtsschutz)
  • Krankenkassen
  • Vorsorgeeinrichtungen
  • allfällig weiteren fahrlässig begangenen Vergehen.

Kostendeckung i.d.R (vgl. aber AVB) für:

  • Kosten von Straf- und Zivilgerichten
  • Gebühren von Verwaltungsinstanzen, zB bei Führerausweisentzug
  • Anwaltskosten
  • Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft (UHaft)

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