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Rohbaumiete / Miete Rohbau

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Wegnahmerecht

Rechtsgebiet:
Rohbaumiete / Miete Rohbau
Stichworte:
Rohbaumiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Wegnahmerecht orientiert sich am Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Rückbaupflicht des Mieters:

  • Rohbaumietvertrag mit Rückbauverpflichtung
    • Der Mieter hat diesfalls das Wegnahmerecht bezüglich des Mieterbaus
  • Rohbaumietvertrag ohne Rückbauverpflichtung
    • Der Mieter hat kein Wegnahmerecht
      • Sachenrechtlich bedingtes Wegnahmeverbot
        • Sämtliche Mieterausbauten, die kraft des Akzessionsprinzip Bestandteil der Grundausstattung des Mietobjekts geworden sind (vgl. ZGB 642)
      • Vertragsrechtliche Sanktion
        • Eine unerlaubte Wegnahme durch den Mieter würde zu einer Vertragsverletzung führen (zB nach OR 97 Abs. 1 i.V.m. OR 257f)
      • Strafrechtliche Sanktion
        • Im Falle der Missachtung des Wegnahmeverbots macht sich der Mieter strafbar (vgl. StGB 144)

Folge:

  • Mieterausbauten, welche Bestandteil der Mietsache geworden sind, da fest mit ihr verbunden, dürfen nicht weggenommen werden.
  • Mieterausbauten, welche lose mit der Mietsache verbunden sind, dürfen durch den Mieter mitgenommen resp. beseitigt werden.

Literatur

  • TSCHUDI JEAN-PIERRE, Die Rohbaumiete Location de locaux „crus“, MRA 2008, S. 60 f.
  • LACHAT DAVID / WYTTENBACH MARKUS, 32. Kap., Rz 3.1

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