LAWINFO

Werkvertrag

QR Code

Werkvertrags-Offerte

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur Offerte für den Abschluss eines Werkvertrages gilt grundsätzlich folgendes:

Grundsatz

  • Unentgeltlichkeit

Ausnahme

  • üblichen Rahmen übersteigender Offertaufwand
    • Kostenpflicht des Bestellers nach den Werkvertragsregeln (OR 374), falls der Offertaufwand den üblichen Rahmen übersteigt
      • Eine Vergütung kann jedoch bei entsprechender ausdrücklicher oder konkludenter Abmachung oder, wenn der Empfänger dieser Leistung daraus einen tatsächlichen Gewinn zieht, verlangt werden (vgl. BGE 119 II 40 ff., Erw. 2b = Pra 84 (1995) Nr. 12)
      • Werden Vorstudien verlangt, die weit über die für die Erstellung einer einfachen Offerte notwendigen Arbeiten hinausgehen, kann sich der Auftraggeber seiner Vergütungspflicht gegenüber dem Unternehmer nicht dadurch entziehen, dass er geltend macht, er nehme die Offerte nicht an (BGE 119 II 40 ff., Erw. 2d = Pra 84 (1995) Nr. 12)
  • Irrelevanz von Offertannahme oder -nichtannahme
    • Für die Kostentragungspflicht ist es letztlich irrelevant, ob der „Besteller“ annimmt oder ablehnt

Kostengrundlage (Art. 62 f. SIA-Norm 118)

  • Inhalt und Bedeutung
    • Gemäss Art. 62 Abs. 1 SIA-Norm 118 führt ein Angebot zu zwei Vertragsarten
      • Einheitspreisvertrag
      • Gesamtpreisvertrag
      • Vgl. Einheitspreisvertrag/Gesamtpreisvertrag (Art. 42 SIA-Norm 118)
    • Ausschreibungsunterlagen
      • Siehe Zustandekommen Werkvertrag-SIA-Werkvertragsabschluss (Art. 3 – 22)
    • Elemente der Kostengrundlage sind meistens
      • Kostenansätze allgemein (Tarife) in Schweizerfranken
      • Lohnkostenansätze
      • Material-Listenpreise
      • Warenpreise
      • Listenpreise für die Anschaffung von Baustelleneinrichtungen
      • ev. Richtpreisliste
      • Stichtag
    • Art. 62 Abs. 1 SIA-Norm 118 bezeichnet die Details der Kostengrundlagen (vide dort)
  • Lohnkostenansätze
    • Art. 63 SIA-Norm 118 bestimmt die Lohnansätze (Abs. 1) und die Ansätze für Lohnnebenkosten (Abs. 2)
    • Die Lohnkosten werden im Baugewerbe zusätzlich durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) beeinflusst
  • Angebotsausarbeitung
    • Dem Unternehmer ist zu empfehlen, diese Kostengrundlagen zu berücksichtigen und im Rahmen des Werkvertragsabschlusses sicherzustellen, dass die Angebotsgrundlagen zum Vertragsbestandteil erhoben werden

Literatur

  • TERCIER, BR 1992, S. 37

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.