Mit dem Architekturvertrag (auch Architektenvertrag genannt) verspricht der freischaffende, selbständig erwerbende Architekt dem Bauherrn die Erbringung folgender Leistungen:
Vollarchitekt
- Sämtliche Architekturleistungen, die zur Erstellung des Bauwerkes notwendig sind (gemäss Gesamtvertrag)
- mindestens aber Projektierung und Bauleitung (vgl. SIA Norm 102 Art. 2.2)
Architekt für Teilleistungen
- Beratung
- Entwurf (ästhetisch-gestalterische Kernfunktion)
- Baukostenvoranschlag / Anlagekostenberechnung
- Bauplanung
- Vergabe an die Handwerker
- Baukoordination
- Bauüberwachung
- Bauabnahme
- Bauabrechnung
- Überwachung Nachbesserung / Mängelbehebung
- Vertretung
- Baugutachten
Auftraggeber können sein:
- der Bauherr (Grundeigentümer)
- ein Generalunternehmer (GU) oder Totalunternehmer (TU)
- ein Bauingenieur
- ein Berufskollege
- und andere mehr
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:FaustpfandrechtEinleitung zum FaustpfandrechtAutoren:AbgangsentschädigungEinleitung zur AbgangsentschädigungAutoren:BürgschaftEinleitung zu Bürgschaft / BürgschaftsvertragAutoren:VerrechnungEinleitung zur VerrechnungAutoren:ArchitektenrechtEinleitung zum ArchitektenrechtAutoren:UnternehmenspachtEinleitung zur Unternehmenspacht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht