LAWINFO

Rohbaumiete / Miete Rohbau

QR Code

Zentrale Ausbau-Verhandlungspunkte

Rechtsgebiet:
Rohbaumiete / Miete Rohbau
Stichworte:
Rohbaumiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Innenausbau, so schön man sich ihn auch andenkt, hat immer Kostenfolgen und die müssen getragen werden. Daher ergeben sich v.a. bei einer Rohbaumiete – stets folgende 3 Punkte:

Ausbaukosten

Mietzins

  • Indikativer Praxishinweis zur Mietpreisdifferenz zwischen Rohbauobjekten und voll ausgebauten Flächen
    • ca. 10 – 25 %, da der Vermieter die Endausbaukosten spart bzw. dem Mieter überwälzt
    • Mietzinsgestaltung

Rückbaukosten

  • Rückbau auf Grundausbau
    • Kurzabklärung der mutmasslichen Kosten für einen solchen Abbruch
  • Rückbau + Wiederherstellung eines vorbestandenen Innenausbaus
    • Abklärung der vormaligen Innenausbaukosten und Berücksichtigung der Altersentwertung (vgl. mietrechtliche Lebensdauertabelle)
      • Entweder Vermieter-Abgeltung des Entwertungsanteils an den Ersatzkosten
      • oder – empfehlenswert – Rückbau auf den Grundausbau-Zustand verlangen, falls sich nicht eine andere Regelung über das Verlassen der Räume verhandeln lässt
      • Rückgabe des Mietobjekts
      • Entschädigung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.