Der Innenausbau, so schön man sich ihn auch andenkt, hat immer Kostenfolgen und die müssen getragen werden. Daher ergeben sich v.a. bei einer Rohbaumiete – stets folgende 3 Punkte:
Ausbaukosten
- Abklärung des Quantitativs der Innenausbau-Investition
- Nutzung von Verhandlungs-Alternativen
Mietzins
- Indikativer Praxishinweis zur Mietpreisdifferenz zwischen Rohbauobjekten und voll ausgebauten Flächen
- ca. 10 – 25 %, da der Vermieter die Endausbaukosten spart bzw. dem Mieter überwälzt
- Mietzinsgestaltung
Rückbaukosten
- Rückbau auf Grundausbau
- Kurzabklärung der mutmasslichen Kosten für einen solchen Abbruch
- Rückbau + Wiederherstellung eines vorbestandenen Innenausbaus
- Abklärung der vormaligen Innenausbaukosten und Berücksichtigung der Altersentwertung (vgl. mietrechtliche Lebensdauertabelle)
- Entweder Vermieter-Abgeltung des Entwertungsanteils an den Ersatzkosten
- oder – empfehlenswert – Rückbau auf den Grundausbau-Zustand verlangen, falls sich nicht eine andere Regelung über das Verlassen der Räume verhandeln lässt
- Rückgabe des Mietobjekts
- Entschädigung
- Abklärung der vormaligen Innenausbaukosten und Berücksichtigung der Altersentwertung (vgl. mietrechtliche Lebensdauertabelle)
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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