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Zivilprozess

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Prozessvergleich

Rechtsgebiet:
Zivilprozess
Stichworte:
Zivilprozess, Zivilverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Der Prozessvergleich wird zum Zwecke der gütlichen Beilegung eines bei Gericht hängigen Prozesses geschlossen.

Gesetzliche Grundlage

Für den Prozessvergleich gibt es keine gesetzliche Grundlage

Prozessvergleich als Vertrag

Die Prozessvergleich ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches

  • sowohl Prozesshandlung als auch
  • materielles Rechtgeschäft darstellt.

Die privatrechtlichen Regeln überlagern die prozessualen.

Prozessvergleich und Form

Der Prozessvergleich ist grundsätzlich formfrei vereinbar. Er wird vom Gericht in aller Regel protokolliert und im Abschreibungsbeschluss wiedergegeben.

Inhalt

Der Prozessvergleich ermöglicht

  • die Bereinigung einer Rechte-und-Pflichten-Beziehung
  • die Auseinandersetzung bei einer Vertragsbeziehung (Vertragsaufhebung)
  • die Neuerung (Novation) eines Schuldverhältnisses (Vertragsersetzung).

Prozessvergleich und Willensmängel

Willensmängel sind grundsätzlich im Rechtsmittelverfahren geltend zu machen.

Weitere Schuldenbereinigungen

Übersicht

Quantitativ

Gerichtliche Massnahmen

Aussergerichtliche Massnahmen

Mehrheit von Forderungen

Konkursaufschub

Nachlassstundung/
Nachlassvertrag

Aussergerichtlicher-Nachlassvertrag

Unternehmenssanierung
Privatsanierung

Stundungsvergleich

Prozentvergleich

Liquidationsvergleich

Notstundung

Einvernehmliche private Schuldenbereinigung

 

Schuldenregulierung

Einzelforderungen

Schulderlass / Forderungsverzicht

Prozessvergleich / Vergleichsvereinbarung

Stundung

Teilzahlungen, Ratenzahlungen, Abschlagszahlungen, WIR-Zahlungen, Chicago-Vergleich

Verzugszins

Abzahlungsplan

Tool

Forderungsrechner

 

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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