Begriff
Der Prozessvergleich wird zum Zwecke der gütlichen Beilegung eines bei Gericht hängigen Prozesses geschlossen.
Gesetzliche Grundlage
Für den Prozessvergleich gibt es keine gesetzliche Grundlage
Prozessvergleich als Vertrag
Die Prozessvergleich ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches
- sowohl Prozesshandlung als auch
- materielles Rechtgeschäft darstellt.
Die privatrechtlichen Regeln überlagern die prozessualen.
Prozessvergleich und Form
Der Prozessvergleich ist grundsätzlich formfrei vereinbar. Er wird vom Gericht in aller Regel protokolliert und im Abschreibungsbeschluss wiedergegeben.
Inhalt
Der Prozessvergleich ermöglicht
- die Bereinigung einer Rechte-und-Pflichten-Beziehung
- die Auseinandersetzung bei einer Vertragsbeziehung (Vertragsaufhebung)
- die Neuerung (Novation) eines Schuldverhältnisses (Vertragsersetzung).
Prozessvergleich und Willensmängel
Willensmängel sind grundsätzlich im Rechtsmittelverfahren geltend zu machen.
Weitere Schuldenbereinigungen
Übersicht |
||||
Quantitativ |
Gerichtliche Massnahmen |
Aussergerichtliche Massnahmen |
||
Mehrheit von Forderungen |
||||
Prozentvergleich |
||||
Liquidationsvergleich |
||||
Schuldenregulierung |
||||
Einzelforderungen |
Schulderlass / Forderungsverzicht |
|||
Prozessvergleich / Vergleichsvereinbarung |
||||
Teilzahlungen, Ratenzahlungen, Abschlagszahlungen, WIR-Zahlungen, Chicago-Vergleich |
||||
Verzugszins |
||||
Tool |
Forderungsrechner |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.