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Startup Unternehmen

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Gründung nach Ideengenerierung

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht selten sucht der Erfinder nebenberuflich bzw. in der Freizeit nach der genialen Geschäftsidee und startet in die effektive Selbständigkeit erst nachdem Ideen-Umsetzung feststeht:

Start in einem Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit

Rechtsformwahl

  • Eine AG hat klare Vorteile gegenüber der GmbH für strukturelle Veränderungen und die Refinanzierung:
    • Anonymität
      • Investoren möchten sich in aller Regel anonym an einem Startup beteiligen
      • Bei der GmbH werden die Beteiligungsverhältnisse – abgesehen von oft heikler und nicht mehr GAFI-konformer Treuhandverhältnissen – im Handelsregister abgebildet
      • Investoren, Venture Capital-Gesellschaften und ähnliche Dritte bevorzugen daher die AG als Rechtsform
    • Refinanzierung
      • Kapitalgeber wollen sich absichern und verlangen oft die Sicherungsübereignung der Gesellschafts-Beteiligungsrechte, was bei der AG gut und bei der GmbH nur unzureichend möglich ist
  • Die AG ist daher der Gründungs-Regelfall

Aktiengesellschaft (AG)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • pro memoria

Weiterführende Informationen

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