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Startup Unternehmen

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Gründung nach Ideengenerierung

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht selten sucht der Erfinder nebenberuflich bzw. in der Freizeit nach der genialen Geschäftsidee und startet in die effektive Selbständigkeit erst nachdem Ideen-Umsetzung feststeht:

Start in einem Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit

Rechtsformwahl

  • Eine AG hat klare Vorteile gegenüber der GmbH für strukturelle Veränderungen und die Refinanzierung:
    • Anonymität
      • Investoren möchten sich in aller Regel anonym an einem Startup beteiligen
      • Bei der GmbH werden die Beteiligungsverhältnisse – abgesehen von oft heikler und nicht mehr GAFI-konformer Treuhandverhältnissen – im Handelsregister abgebildet
      • Investoren, Venture Capital-Gesellschaften und ähnliche Dritte bevorzugen daher die AG als Rechtsform
    • Refinanzierung
      • Kapitalgeber wollen sich absichern und verlangen oft die Sicherungsübereignung der Gesellschafts-Beteiligungsrechte, was bei der AG gut und bei der GmbH nur unzureichend möglich ist
  • Die AG ist daher der Gründungs-Regelfall

Aktiengesellschaft (AG)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • pro memoria

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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